verschneites Schwarzwaldpanorama

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Haftungsbeschränkungsklausel:
    Es gilt die gesetzliche Gewährleistung mit folgenden Maßgaben:
    Unsere Haftung und die unserer Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Verstoß gegen vertragswesentliche Pflichten beschränkt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
    Bei fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden beschränkt. Die vorstehenden Einschränkungen gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Handelns, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei gesetzlich zwingender Haftung, wie nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Fremdleistungen:
    Stromversorgung und elektrischer Anschluss
    Die für den Betrieb der Klimaanlage erforderliche Stromzuleitung vom Zähler- bzw. Sicherungskasten bis zum vorgesehenen Anschlusspunkt ist bauseits durch den Auftraggeber bereitzustellen. Die fachgerechte Installation und Absicherung der Stromzuleitung hat durch eine qualifizierte Elektrofachkraft gemäß den geltenden Vorschriften und den technischen Anforderungen des jeweiligen Herstellers zu erfolgen.
    Sofern der Hersteller für das betreffende Klimasystem einen elektrischen Festanschluss vorschreibt, ist dieser zwingend bauseits bereitzustellen.
    Eine Inbetriebnahme der Klimaanlage erfolgt in diesem Fall ausschließlich dann, wenn der vorgeschriebene Festanschluss ordnungsgemäß hergestellt wurde und zur Verfügung steht.
  3. Garantie:
    Bei Abschluss eines Wartungsvertrages erhalten Sie eine erweiterte Garantie von 5 Jahren. Andernfalls gilt hier die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren.
  4. Installationstermin:
    Wir werden so schnell wie möglich mit Ihnen einen Installationstermin vereinbaren.
  5. Angebot:
    • Dieses Angebot ist ein Festpreisangebot.
    • Die angegebenen Leitungsmeter sind Schätzwerte. Hier wird nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet.
    • Um die Klimaanlage verbauen zu können, müssen die betroffenen Stelle frei und zugänglich sein.
    • Die Angebote haben nur eine Gültigkeit von 2 Wochen.
  6. Zahlungsmodalitäten:
    Nach erbrachter Leistung ist die Rechnung nach Erhalt sofort fällig.
  7. Kündigung / Stornierung durch den Auftraggeber
    1. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag jederzeit gemäß § 648 BGB zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
    2. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag bis 7 Kalendertage vor dem vereinbarten Ausführungstermin, wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 10 % des Auftragswertes, mindestens jedoch 50,00 EUR, fällig.
    3. Bei Kündigung innerhalb von 7 Kalendertagen vor dem vereinbarten Ausführungstermin wird eine Vergütung in Höhe von 30 % des Auftragswertes fällig.
    4. Kündigt der Auftraggeber am Tag der vereinbarten Ausführung, oder wird der Auftragnehmer am vereinbarten Termin nicht angetroffen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die volle vereinbarte Vergütung zu verlangen.
      Dies umfasst insbesondere den gebuchten Personaleinsatz, die An- und Abfahrt, die Terminblockierung sowie bestellte, gelieferte oder bereits montierte Materialien und Geräte.
    5. Der Auftragnehmer muss sich hierbei nur solche Aufwendungen anrechnen lassen, die er infolge der Kündigung nachweislich erspart hat.
      Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
    6. Sonderbestellungen, individuell konfigurierte Geräte oder speziell beschafftes Zubehör sind von Rückgabe und Stornierung ausgeschlossen. Ist eine Weiterverwendung nicht möglich, kann der Auftragnehmer bis zu 100 % der hierfür entstandenen Kosten verlangen.
    7. Bereits geleistete Anzahlungen werden nach Abzug der vorgenannten Ansprüche innerhalb von 14 Tagen erstattet.

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